Allgemeine Geschäftsbedingungen
VidualConnect · Vermittlung & Koordination für Handwerksbetriebe
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Vermittlungs- und Koordinationsleistungen, die folgender Anbieter gegenüber seinen Kunden erbringt:
VidualConnect – Inhaberin Leonie Rohde (Einzelunternehmen)(nachfolgend „VC“, „wir“ oder „uns“).
Wickeder Hellweg 152, 44319 Dortmund
USt-IdNr.: DE366899156
E-Mail: anfrage@vidualconnect.de · Telefon: 0173 5244049 - Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend „Kunde“).
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
- Diese AGB regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen VC und dem Kunden. Mit der Registrierung bzw. der Nutzung der Plattform erkennt der Kunde diese AGB an. Für das Verhältnis zwischen VC und den Dienstleistern gelten gesonderte Bedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Struktur
- VC betreibt ein Netzwerk unabhängiger Dienstleister und stellt eine Plattform – insbesondere ein ERP-System – zur Vermittlung sowie zur organisatorischen Koordination von Dienstleistungen bereit.
- Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung der von VC bereitgestellten Netzwerk- und Plattformstruktur zur Anbahnung, Organisation und Begleitung von Projekten zwischen dem Kunden und den im Netzwerk von VC eingebundenen Dienstleistern.
- Diese AGB begründen kein Vertragsverhältnis über konkrete Leistungen zwischen VC und dem Kunden. Verträge über Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande.
- Jede konkrete Leistung wird durch ein individuelles Angebot des Dienstleisters geregelt. Mit Annahme des Angebots entsteht ein verbindlicher Projektauftrag zwischen Kunde und Dienstleister.
§ 3 Rolle und Leistungen von VidualConnect
- VC tritt als Vermittlungs- und Koordinationsstelle auf und stellt die Plattform- und Systeminfrastruktur, insbesondere das ERP-System, zur Anbahnung, Organisation und Begleitung der Zusammenarbeit zwischen Kunden und unabhängigen Dienstleistern bereit.
- VC übernimmt insbesondere:
- die Entgegennahme und Vorstrukturierung von Projektanfragen,
- die Auswahl und Zuweisung geeigneter Dienstleister sowie
- die Koordination der Zusammenarbeit über das ERP-System.
- VC kann bei der Klärung von Problemen oder Streitigkeiten zwischen Kunde und Dienstleister koordinierend unterstützen. Eine eigene Verpflichtung zur Leistungserbringung, Mängelbeseitigung oder rechtlichen Prüfung wird hierdurch nicht begründet.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Dienstleisters. Wünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
§ 4 Rolle der Dienstleister
- Die im Netzwerk von VC eingebundenen Dienstleister erbringen ihre fachlichen Leistungen gegenüber dem Kunden ausschließlich eigenständig, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
- Die Dienstleister sind ausschließlich selbst für die fachliche Ausführung der Leistungen, deren Qualität sowie die Einhaltung der vereinbarten Inhalte, Fristen und branchenüblichen Standards verantwortlich.
- Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen, insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Zeitrahmen sowie Mitwirkungspflichten, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag zwischen Kunde und Dienstleister.
- Die Dienstleister sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständig und nicht in die Organisation von VC eingegliedert.
§ 5 Registrierung, Angebote und Zustandekommen von Projektaufträgen
- Voraussetzung für die Nutzung der Vermittlungsleistungen kann eine Registrierung im Kundenportal sein. Der Kunde macht dabei wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und hält diese aktuell. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
- Die Beauftragung konkreter Leistungen erfolgt durch den Kunden auf Grundlage des jeweiligen Angebots des Dienstleisters im Rahmen eines eigenständigen Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und Dienstleister.
- Der Dienstleister erstellt das Angebot im eigenen Namen auf Basis der über VC koordinierten Projektanfrage. Das Angebot enthält insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Zeitrahmen sowie etwaige Mitwirkungspflichten des Kunden.
- Ein Vertrag über die angebotenen Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dienstleister zustande, sobald der Kunde das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt grundsätzlich durch Dokumentation des vom Kunden bestätigten Angebots über das ERP-System; mit Dokumentation der Annahme gilt der Projektauftrag als erteilt.
- Änderungen oder Erweiterungen eines Projektauftrags bedürfen einer Freigabe in Textform und werden im System von VC dokumentiert. Ohne entsprechende Freigabe besteht kein Anspruch auf zusätzliche Leistungen oder Vergütung. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen von Dienstleistern sind nicht verbindlich.
§ 6 Direktvertrag mit dem Dienstleister
- Verträge über konkrete Leistungen kommen – unabhängig von der jeweiligen Branche oder Leistungsart – stets unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande (vgl. § 2 Abs. 3, § 5). Soweit für die Erbringung einer Leistung ein Vertrag erforderlich ist, schließt der Kunde diesen direkt mit dem ausführenden Dienstleister; die Abrechnung erfolgt direkt durch den Dienstleister. VC übernimmt dabei stets die koordinierende und unterstützende Rolle.
- In einzelnen Leistungsbereichen ist der unmittelbare Vertragsschluss zwischen Kunde und Dienstleister zudem aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen zwingend; dies betrifft insbesondere:
- Steuerberatung,
- Rechtsberatung,
- Finanzberatung,
- Fördermittelberatung.
- Für die über VC vermittelten Leistungen übernimmt VC keine Haftung für die fachliche Ausführung (vgl. § 10).
§ 7 Kommunikation und Projektsteuerung
- Die Projektkoordination erfolgt über die von VC bereitgestellten Kommunikationsmittel, insbesondere über das ERP-System. Wesentliche Absprachen, Änderungen und Freigaben werden dort dokumentiert.
- Der Kunde erhält einen eigenen Zugang zum System, soweit dies für die Zusammenarbeit erforderlich ist.
- Bei Problemen, Verzögerungen oder Konflikten ist VC unverzüglich zu informieren. VC ist berechtigt, koordinierend einzugreifen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich ist.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde erbringt die für die ordnungsgemäße Durchführung von Projekten erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und zutreffend. Dies umfasst insbesondere:
- Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten,
- rechtzeitige Beantwortung von Rückfragen,
- Bereitstellung notwendiger Zugänge, Freigaben und technischer Voraussetzungen,
- Mitwirkung bei Abstimmungen, Terminen und Abnahmen,
- unverzügliche Mitteilung projektrelevanter Änderungen.
- Verzögerungen, Mehraufwände oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die auf unzureichende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von VC oder des Dienstleisters.
§ 9 Vergütung und Zahlungsabwicklung
- Die Vergütung für die durch den Dienstleister erbrachten Leistungen wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister vereinbart und abgerechnet. Ausschließlich der Dienstleister ist insoweit Zahlungsempfänger und Vertragspartner des Kunden.
- Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt zwischen Kunde und Dienstleister folgende Zahlungsstruktur:
- bis 999 € netto: 100 % Vorauszahlung,
- ab 1.000 € netto: 50 % Anzahlung / 50 % nach Abschluss,
- laufende Leistungen: monatliche Vorauszahlung.
- Rechnungen des Dienstleisters sind, soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
- Für den Kunden entstehen durch diese AGB und die Vermittlung keine gesonderten Kosten gegenüber VC.
- Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Dienstleister nicht nach, kann dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung sowie die weitere Zusammenarbeit innerhalb der Plattformstruktur haben, insbesondere die Aussetzung oder Beendigung von Projekten.
§ 10 Haftung
- Für die fachliche Leistungserbringung und für Schäden aus der Leistungserbringung ist ausschließlich der jeweilige Dienstleister im Rahmen des zwischen Kunde und Dienstleister bestehenden Vertragsverhältnisses verantwortlich. VC haftet nicht für die vermittelten Leistungen der Dienstleister.
- VC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von VC auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von VC – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Eine Haftung von VC für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, Datenverluste oder sonstige Folgeschäden ist im Rahmen der vorstehenden Grenzen ausgeschlossen. VC haftet ferner nicht für Schäden, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspätet bereitgestellten Informationen oder Unterlagen des Kunden beruhen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Laufzeit und Beendigung der Nutzung
- Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und begründet selbst keine laufenden Kosten.
- Es kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wiederholt gegen wesentliche Pflichten verstößt oder die Fortsetzung der anderen Partei unzumutbar ist.
- VC ist berechtigt, im Falle einer Kündigung die weitere Nutzung der Plattformstruktur sowie der Systemzugänge ab Wirksamwerden der Kündigung zu beenden.
§ 12 Laufende Projekte und Vertragsende
- Bereits beauftragte Projekte werden unabhängig von einer Kündigung grundsätzlich zu Ende geführt. Ein vorzeitiger Abbruch ist nur im gegenseitigen Einvernehmen oder aus wichtigem Grund möglich.
- Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses werden laufende Leistungen ordnungsgemäß abgeschlossen; notwendige Daten und Unterlagen werden dem Kunden zur Verfügung gestellt.
- Nach Beendigung dürfen neue Projekte mit Dienstleistern, die im Rahmen der Plattformstruktur von VC angebahnt wurden, nur unter Einbindung von VC durchgeführt werden. Ein Anspruch auf weitere Zusammenarbeit mit einzelnen Dienstleistern des Netzwerks besteht nicht.
§ 13 Vertraulichkeit
- Alle nicht öffentlichen Informationen, insbesondere Preise, Prozesse, Strategien, technische Strukturen, Plattformabläufe und Geschäftsmodelle, sind vertraulich zu behandeln.
- Die Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit sowie für fünf Jahre danach. Geschäftsgeheimnisse sowie Informationen, deren Geheimhaltung ihrem Wesen nach dauerhaft erforderlich ist, sind unbefristet vertraulich zu behandeln.
§ 14 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
- Der Kunde willigt ein, dass die zur Leistungserbringung eingesetzten Dienstleister Zugriff auf die hierfür erforderlichen Daten erhalten, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
- Soweit erforderlich, werden Auftragsverarbeitungsvereinbarungen abgeschlossen.
§ 15 Schutz des Netzwerks
- Die von VC eingesetzten Dienstleister sind Teil eines geschützten Netzwerks.
- Während der Vertragslaufzeit sowie für 12 Monate nach Vertragsende verpflichtet sich der Kunde, keine direkte oder indirekte Beauftragung dieser Dienstleister vorzunehmen, soweit diese im Zusammenhang mit einer über VC zustande gekommenen Leistung steht. Dies gilt auch für Umgehungsgeschäfte über Dritte oder verbundene Unternehmen.
- Im Falle eines Verstoßes ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € je Verstoß zu zahlen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 16 Änderungen dieser AGB
- VC ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, Weiterentwicklung der Plattform- und Systemstruktur) erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Wesentliche Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Diese AGB regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen VC und dem Kunden; die projektbezogene Leistungserbringung wird ausschließlich zwischen Kunde und Dienstleister geregelt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von VC.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.